Heute hat das Verwaltungsgericht in Ansbach erklärt, dass die Verwendung von Dashcams, also Kameras, die typischerweise an der Windschutzscheibe in Autos montiert sind, unter bestimmten Bedingungen gegen das Datenschutzgesetz verstoßen.
Nach der Diskussion, die es vor wenigen Monaten in Österreich gab, ist die Diskussion um Videoaufnahmen aus Autos, von Motorrädern u.ä. auch in Deutschland angekommen.
Ohne hier die juristischen Details aufzuführen (und ohne rechtlichen Beratungsanspruch), sind folgende Statements aus unserer Sicht wichtig:
- Die Verwendung von Dashcams und Actionscams aus Fahrzeugen und von Motorrädern, etc. ist weiterhin für die private Nutzung und die Präsentation im privaten Umfeld erlaubt.
- Der permanente Einsatz von Kameras zur Verkehrsüberwachung ist unzulässig und widerspricht dem Bundesdatenschutzgesetz.
- Die Weitergabe der Videos an z. B. die Polizei und die Aufzeichnung mit dem Ziel der Veröffentlichung im Internet wiederspricht dem Datenschutz der heimlich Gefilmten
Heisst: Die Anzahl der veröffentlichten Actionvideos aus dem Straßenverkehr wird nun wohl drastisch weniger werden. Achtet bei euren Aufnahmen darauf, dass ihr diese Erklärungen des Gerichts beachtet. Wir vermuten, dass ihr aus dem Schneider seid, wenn ihr Personen/Fahrzeuge unkenntlich macht. Das wird aber vermutlich noch näher geklärt. Da das Gericht explizit Berufung zugelassen haben, geht die Klärung solcher Fragen wohl noch in die nächste Instanz.
Insgesamt aus unserer Sicht noch ziemlich schwammig. Wir freuen uns auf die Berufung, die es hoffentlich geben wird.